Einsatzabrechnung
Die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst werden zwischen dem Kreis Plön, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen vertraglich festgelegt. Es gilt dabei das Kostendeckungsprinzip.
Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich versicherten Patienten unmittelbar mit der Krankenkasse. Privat versicherte Patienten erhalten die Entgeltrechnung als Selbstzahler und sind dem Rettungsdienst gegenüber Entgeltschuldner. Sie können die Entgeltrechnung bei der zuständigen privaten Krankenversicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Bei Krankentransporten zu ambulanten Behandlungen ist zu beachten, dass die Fahrten im Vorwege von der zuständigen Krankenkasse zu genehmigen sind.
Wohnortverlegungen sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistung und müssen privat vom Patienten getragen werden.
Kontakt
- Einsatzabrechnung
Melanie Koch Tel.: 04342/801-503 Fax: 04342/801-504 einsatzabrechnung@rd.kreis-ploen.de